Privatpatienten und Selbstzahler

Coronavirus

Zu Beginn der Corona-Pandemie wurde von allen Krankenversicherungen eine Hygienepauschale in Höhe von 1,50 € pro Behandlung eingeführt, um die erforderlich gewordenen zusätzlichen Hygienemaßnahmen auszugleichen. Leider wurden sie inzwischen aus dem Leistungskatalog vieler Versicherungen gestrichen.

Da die Leistungen – zusätzliche Desinfektion, häufiges Lüften und damit zusätzliche Heizenergie, Maskenversorgung für die Mitarbeiter – nach wie vor erbracht werden müssen, wird die Hygienepauschale weiterhin in Rechnung gestellt.

Hier finden Sie alle nötigen Dokumente:

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