Die Heilmittelverordnung dient dazu, dass Ärzte Heilmittel verschreiben können. Je nach Diagnose sieht der behandelnde Arzt die Verordnung einer medizinischen Maßnahme im Bereich der Heilmittel vor. Die Bandbreite reicht von Physiotherapie und Ergotherapie über Logopädie und Frühförderung bis hin zu Podologie. Hat der Arzt ein solches Rezept ausgestellt, werden die Kosten für die Heilmitteltherapie in der Regel von den gesetzlichen Krankenkassen getragen. Voraussetzung ist, dass eine Heilmittelverordnung korrekt und vollständig ausgefüllt wurde.
Heilmittelverordnung: Aus diesen Gründen gibt es ab Januar 2021 ein neues Formular
Bisher musste die Therapie innerhalb von 14 Tagen nach Ausstellung der Verordnung begonnen werden. Jetzt kann der Behandlungsbeginn innerhalb von 28 Tagen nach Ausstellungsdatum beginnen, es sei denn, der Arzt hat das Feld „dringlicher Behandlungsbeginn innerhalb von 14 Tagen“ angekreuzt.
Bisher gab es die Felder „Erst-„ oder „Folgeverordnung“ bzw. „Verordnung außerhalb des Regelfalls“, sie fallen weg, weil diese Differenzierung aus der Heilmittel-Richtlinie für die Ärzte gestrichen wurde.
So werden einige bisherige Angaben, die auf der Heilmittelverordnung vorgenommen werden mussten, nicht mehr benötigt. Auf den Rezepten soll in Zukunft nur noch das Wesentliche notiert werden. Die neue Verordnung wurde vom GKV-Spitzenverband zusammen mit der Kassenärztlichen Bundesvereinigung vereinbart.